Warum eine verpflichtende EU-Regelung dringend notwendig ist
In der Europäischen Union fehlt bei einem großen Teil der verarbeiteten Lebensmittel eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der landwirtschaftlichen Rohstoffe. Das betrifft nicht nur industrielle Fertigprodukte, sondern reicht von Konserven und Fruchtsäften über Fleisch- und Milchprodukte bis hin zu Lebensmitteln in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist damit in zentralen Bereichen des Lebensmittelmarktes nicht erkennbar, woher die eingesetzten Rohstoffe tatsächlich stammen. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ist daher eine Grundvoraussetzung für Transparenz, faire Wettbewerbsbedingungen und funktionierenden Konsumentenschutz in der EU.
Als verarbeitete Lebensmittel gelten alle Lebensmittel, die über den ursprünglichen landwirtschaftlichen Zustand hinaus bearbeitet wurden. Dazu zählen unter anderem:
In all diesen Bereichen ist die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Rohstoffe für Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel nicht verpflichtend auszuweisen.
Während bei einzelnen unverarbeiteten Lebensmitteln bereits Herkunftsangaben vorgeschrieben sind, besteht für verarbeitete Lebensmittel in der EU keine einheitliche Verpflichtung zur Angabe des Ursprungs der Rohstoffe. Das führt zu einer grundlegenden Transparenzlücke im Binnenmarkt.
In der Praxis bedeutet das:
Ohne verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehen:
Gerade bei häufig konsumierten Produkten wie Säften, Konserven oder Speisen außer Haus ist die fehlende Herkunftsinformation ein systematisches Problem. Transparenz ist hier keine Zusatzinformation, sondern Voraussetzung für mündige Kaufentscheidungen.
Europäische Landwirtinnen und Landwirte produzieren unter hohen gesetzlichen Standards. Gleichzeitig stehen sie im Wettbewerb mit importierten Rohstoffen, deren Produktionsbedingungen deutlich niedriger sein können. Ohne verpflichtende Herkunftskennzeichnung werden diese Unterschiede für Konsumenten unsichtbar.
Das hat zur Folge:
Auch in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung fehlt häufig Transparenz darüber, woher eingesetzte Rohstoffe stammen. Eine verpflichtende Kennzeichnung würde hier gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Mit Handelsabkommen wie Mercosur nimmt der Import landwirtschaftlicher Rohstoffe weiter zu. Ohne verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln besteht die Gefahr, dass diese Rohstoffe in der EU verarbeitet und ohne klare Herkunftsinformation in Verkehr gebracht werden.
Herkunftskennzeichnung ist daher kein Handelshemmnis, sondern ein notwendiges Transparenzinstrument, um Konsumentenschutz und fairen Wettbewerb auch im internationalen Handel sicherzustellen.
Eine detaillierte Analyse bietet das Hintergrunddossier zum EHEC-Ausbruch 2011.
Die Lebensmittelwirtschaft – von der Industrie bis zur Gastronomie – verfügt bereits über Rückverfolgbarkeitssysteme für Rohstoffe. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung kann erfolgen durch:
Der organisatorische Aufwand ist beherrschbar und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für Konsumenten und Produzenten.
Unterschiedliche nationale Regelungen würden:
Nur eine einheitliche, verpflichtende EU-Regelung für alle verarbeiteten Lebensmittel – einschließlich Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung – schafft Klarheit, Fairness und Transparenz.
Von Konserven über Fruchtsäfte bis hin zur Gastronomie: Verarbeitete Lebensmittel machen den Großteil unseres täglichen Konsums aus. Dass gerade in diesem Bereich keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung existiert, ist eine zentrale Schwäche des europäischen Lebensmittelrechts.
Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle verarbeiteten Lebensmittel ist:
Transparenz bei Lebensmitteln ist kein Sonderwunsch einzelner Gruppen, sondern ein berechtigtes Interesse von Konsumenten und Produzenten in ganz Europa.
👉 Fordern Sie eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung:
EU-Abgeordnete jetzt kontaktieren